Als Fällung wird die Entfernung von Metallverbindungen und anorganischen Salzen aus dem Abwasser bezeichnet. Dabei wird eine lösliche Verbindungen in eine unlösliche durch Zugabe geeigneter Chemikalien überführt.

Das so entstandene Fällungsprodukt wird anschließend durch geeignete physikalische Verfahren wie Sedimentation, Filtration, Flotation abgeschieden.

Schwermetalle wie z.B. Nickel, Kupfer, Chrom, Blei, Zink und Quecksilber sind in vielfältigen Abwasserströmen enthalten.

Hauptquellen sind primär Prozesse, in denen Metallsalzlösungen eingesetzt werden, wie in der Galvanik und der Leiterplattenherstellung, wo sie über Wasch- und Spülprozesse ins Abwasser gelangen.

Schwermetalle werden aber auch durch Lösungsprozesse während der Bearbeitung ins Abwasser abgegeben, wie in der Metallbearbeitung. Ferner kann es bei vielen Reinigungsprozessen durch die in den Waschmitteln enthaltende Komplexbildner zur Mobilisierung und zum Eintrag von Schwermetallen ins Abwasser kommen.

Die Abwasserverordnung gibt für die Einleitung von schwermetallhaltigem Abwasser in die Kanalisation klare Grenzwerte vor. So sind in der Regel Werte von <1 bzw. <0,5  mg/L einzuhalten, für sehr gefährliche Stoffe wie z.B. Quecksilber, Cadmium und Arsen noch weitaus niedrigere Werte von <0,05 bis <0,005 mg/L.

Alle Verfahren zur Entfernung von Schwermetallen aus Abwasser basieren auf dem Prinzip, die Schwermetalle in eine schwerlösliche Form zu überführen, die dann als Feststoff vom Abwasser abgetrennt werden kann.

Das älteste und bekannteste Verfahren ist die Fällung mittels Lauge oder Kalk, wobei durch Einstellung des Fällungs-pH-Wertes die Schwermetalle als schlecht lösliche Hydroxide ausgefällt werden.

Hydroxid-Fällung: Me2+ + Lauge/Kalk → Me(OH)2

 

Sodimate konzipiert, liefert und installiert Anlagen zur Fällung: