Die Elimination von Mikroschadstoffen erlangt in Deutschland und in der Schweiz aufgrund immer besserer Forschungsergebnisse eine zentrale Bedeutung bei der Abwasserbehandlung. In der Schweiz hat die Legislative schon demgemäß reagiert und größere Kläranlagen verpflichtet in die sogenannte 4. Reinigungsstufe zu investieren.

In der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik sind in Artikel 16 Strategien gegen die Wasserverschmutzung festgelegt.

Es werden spezifische Maßnahmen sowie deren Umsetzung zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung durch relevante Schadstoffe oder Schadstoffgruppen wie Arsen, Aluminium, Quecksilber, Kadmium, Uran, Blei, Kupfer, Keime, Bakterien, Viren, Arznei-Rückstände, Hormone, Parasiten, Pestizide, Nitrate, Nitrite, Asbest und viele andere  definiert.

Eine anerkannte und geeignete Methode ist der Einsatz von Pulveraktivkohle, die aufgrund ihrer besonders hohen spezifischen Oberfläche zur Abscheidung dieser Rückstände in der Abwasseraufbereitung eingesetzt wird. Eine PAK-Stufe – auch 4. Reinigungsstufe genannt –  kann in der Regel jedenfalls gut in einen bestehenden Betrieb integriert werden.

Die rein mechanischen Austrags- und Dosiereinheiten von Sodimate sind kurzum ideal für Anwendungen mit Pulveraktivkohle geeignet. Konkurrenz-Technologien haben hingegen erhebliche Nachteile. Einrichtungen zur Fluidisierung führen aufgrund der extremen Volatilität des Produktes zu einem völlig unberechenbaren Verhalten der PAK. Sollte zudem noch ungetrocknete Luft verwendet werden sind Brückenbildungen vorprogrammiert. Mechanische Klopfer und Vibrationsböden führen hingegen zu einer Kompaktierung der Pulveraktivkohle was einen zuverlässigen Austrag und eine exakte Dosierung quasi unmöglich macht.

Sodimate konzipiert, liefert und installiert Anlagen zur Elimination von Mikroschadstoffen:

Download Referenzliste